Hallo - ich habe eine spezielle Frage:
Bin Beamter auf Lebenszeit im mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienst.
Berufsbegleitdend habe ich ein Universitätsstudium absolviert, das als eine VOraussetzung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst qualifiziert (laut Bundeslaufbahnverordnung).
3 Jahre habe ich eine höherwertigere (vergleichbar höherer Dienst) ausgeübt, da ich als Beamter auf Zeit beurlaubt war.
kann ich "nur" eine Aufgabe des gehobenen / höheren Dienstes ausüben, nachdem ich die Laufbahnbefähigung auf Antrag anerkannt bekommen habe?
Was ist, wenn ich eine Angestelltenstelle (E 13 / E 14) angeboten bekomme. Kann ich mein mittleres Beamtenverhältnis "ruhen" lassen oder müsste ich die Entlassung / Kündigigung beantragen, was allein aufgrund der Versorgungsansprüche keinen Sinn macht.
Wer weiß Rat? Evtl. verenne ich mich diesbesüglich auch gedanklich. Danke im Voraus :-)