Hallo Leute,
vor ein paar Monaten wurde meine Tätigkeitsbeschreibung dahingehend geändert, dass ich zu 40% IT-Tätigkeiten verrichten soll, obwohl ich als Physiklaborant in der EG6 eingruppiert bin. Aufgrund meiner Vorbildung kann ich die IT-Tätigkeiten auch prinzipiell durchführen.
Laut Tätigkeitsbeschreibung wurden diese Tätigkeiten auch mit EG6 bewertet, weil mir wahrscheinlich nur Aufgaben innerhalb meiner Entgeltgruppe übertragen werden können.
Die Frage ist, ob diese Verfahrensweise überhaupt zulässig ist, da es ja eigentlich für diese IT-Tätigkeiten laut Entgeltordnung bei einer 9a losgeht.
Schon einmal danke, falls das jemand kommentieren möchte!