Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung Tätigkeitsbeschreibung
MeinerEiner:
Hallo Leute,
vor ein paar Monaten wurde meine Tätigkeitsbeschreibung dahingehend geändert, dass ich zu 40% IT-Tätigkeiten verrichten soll, obwohl ich als Physiklaborant in der EG6 eingruppiert bin. Aufgrund meiner Vorbildung kann ich die IT-Tätigkeiten auch prinzipiell durchführen.
Laut Tätigkeitsbeschreibung wurden diese Tätigkeiten auch mit EG6 bewertet, weil mir wahrscheinlich nur Aufgaben innerhalb meiner Entgeltgruppe übertragen werden können.
Die Frage ist, ob diese Verfahrensweise überhaupt zulässig ist, da es ja eigentlich für diese IT-Tätigkeiten laut Entgeltordnung bei einer 9a losgeht.
Schon einmal danke, falls das jemand kommentieren möchte!
Spid:
Maßgeblich ist die gesamte auszuübende Tätigkeit. Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt.
MeinerEiner:
Der Arbeitsvorgang muss doch aber trotzdem korrekt bewertet werden, oder?
Heißt also, dass man einem Mitarbeiter der EG3 bekommt auch mal eben 40% Geschaftsführertätigkeiten übertragen könnte und sonst alles so bleibt?
Spid:
Grundsätzlich nein.
Grundsätzlich ja.
MeinerEiner:
Grundsätzlich nein? Weil?
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