Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung Tätigkeitsbeschreibung
Spid:
Es gibt keinen Rechtsanspruch gegen den AG, daß dieser sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung auf eine bestimmte Art und Weise bildet.
MeinerEiner:
An tarifliche Regelungen muss er sich doch aber halten oder kann der AG machen was er will?
Spid:
Natürlich muß er sich an tarifliche Regelungen halten. Diese wirken jedoch auf die Eingruppierung und nicht auf die Rechtsmeinung des AG.
MeinerEiner:
Okay, vielen Dank!
Das heißt man müsste das im Rahmen einer Feststellungsklage gerichtlich entscheiden lassen, wenn sich der AG querstellt.
Spid:
Wenn sich die Eingruppierung dadurch nicht ändert, fehlt es am Feststellungsinteresse.
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