Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung Tätigkeitsbeschreibung
Spid:
Wenn es um keep it simple geht, ist es doch gerade gut, eine Mischtätigkeit aus 3 Abschnitten mit jeweils weniger als 50% zu übertragen...
Wastelandwarrior:
lol... nun ja. Keep it cheap. Gibt es ja auch noch. :-)
Spid:
Es ist definitiv am einfachsten, da somit der Anforderungsvergleich entfällt - und ganz sicher nicht die für den AG günstigere Variante, ansonsten hätte das BAG in seiner Rechtsprechung nicht die Vornahme eines Entgeltgruppenvergleichs auch in den Fällen für unabdingbar angesehen, in denen der Anforderungsvergleich vorzunehmen ist, mit der Maßgabe, das das für den AN günstigere Ergebnis die Eingruppierung darstellt.
Wastelandwarrior:
Ok, einfacher ist es. Aber um beim Beispiel 6 aus den Ausfüllhinweisen des BMI zur Tätigkeitsbewertung zu bleiben: Anforderungsbetrachtung E4, Entgeltgruppenbetrachtung E 9a. Sowas überträgt man nicht. Es ist ja nicht so, dass sich die Aufgaben aus der Mitte des Raumes von selbst ergeben. Normalerweise sollte mit Verstand übertragen werden.
Spid:
Also wir schneiden unsere Arbeitsplätze danach zu, wie man die Aufgaben am besten bewältigen kann - und nicht danach, ob sich Arbeitsvorgänge unterschiedlicher Wertigkeit ergeben.
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