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Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung

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Paula:
Hallo Spid,
danke für Deine Antwort vom 07.10.19. Noch eine Frage: Wenn ich am 01.01.17 in die Stufe 3 komme, was ist dann mit der Stufenvorweggewährung? Dann komme ich doch wieder in die Stufe 4 und dann soll ich die Stufe nochmal durchlaufen? Somit komme ich erst 01/25 in die Stufe 5? Was passiert, wenn der Grund der Stufenvorweggewährung eines Tages nicht mehr gegeben ist, z.B. ab Jan. 20?
Danke im voraus?
Grüße

Spid:
Du warst ja noch nie in E9a/4. Du hast lediglich eine Zulage erhalten, die dazu führte, daß Du das Entgelt der E9a/4 erzielst. Das ist ein sehr erheblicher Unterschied. Wenn die Vorweggewährung der Stufe entfällt, entfällt schlicht die Zulage. Andere Rechtsfolgen gibt es nicht. Die Verweildauer in E9a Stufe 4 beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Somit erreichst Du Stufe 5 voraussichtlich am 01.01.24.

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