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Stufenvorweggewährung, dann Höhergruppierung
Spid:
Eine Stufenvorweggewährung wirkt nur auf das Entgelt, siehe §53 Abs. 2 BT-K. Auf die Stufenlaufzeit und -zuordnung hat sie keinen Einfluß. Deine Stufenlaufzeit begann am 01.01.17, allerdings in E9a/3, da eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9a/3 führte. Du kommst am 01.01.20 in E9a/4. Erläuterungen des KAV sind tariflich unbeachtlich, maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
armerknecht:
ich frag mal hier in dem thema um kein neues aufzumachen,
was passiert eigentlich wenn man z.b zum 01.12.2019 eine stufenerhöhung und eine höhergruppierung erhält, also beide ereignisse gleichzeitig eintreffen um 0:00 Uhr. z.b jemand ist in der E3.4 und würde am 01.12.19 in die E3.5 kommen, gleichzeitig ist aber eine höhergruppierung auf die E5 zum 01.12.19 vorgesehen.
Spid:
TB erreichen die nächste Stufe nach der jeweiligen Stufenlaufzeit von x Jahren, der Stufenaufstieg findet mithin mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit statt. Wenn es also so scheint, als würden Stufenaufstieg und Höhergruppierung zur selben Zeit stattfinden, erfolgt die Stufenzuordnung in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung, letztere erfolgt also bereits aus der höheren Stufe.
armerknecht:
--- Zitat von: Spid am 10.10.2019 17:37 ---TB erreichen die nächste Stufe nach der jeweiligen Stufenlaufzeit von x Jahren, der Stufenaufstieg findet mithin mit Ablauf des letzten Tages der Stufenlaufzeit statt. Wenn es also so scheint, als würden Stufenaufstieg und Höhergruppierung zur selben Zeit stattfinden, erfolgt die Stufenzuordnung in der juristischen Sekunde vor der Höhergruppierung, letztere erfolgt also bereits aus der höheren Stufe.
--- End quote ---
sind das Erfahrungswerte oder kann man das mit der juristischen Sekunde irgendwo im TVÖD nachlesen?
Man kann sich denken das der Arbeitgeber sagt die Höhergruppierung kommt zuerst und damit entfällt dann der Stufenanstieg und man beginnt in der Stufe wieder von vorne. Der Arbeitnehmer würde vermutlich sagen erst der Stufenanstieg dann die Höhergruppierung. Ich frage weil bei einer Bekannt-in genau das so eintreten wird, beides Gleichzeitig zum 01.12.19
Spid:
Es steht doch in §16 Abs. 3 TVÖD, wann der Stufenaufstieg erfolgt.
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