Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vor Tarifvertrag Rufbereitschaft im Grundgehalt inklusive, was nun?
Spid:
Dann könnt Ihr im Arbeitsvertrag alles Mögliche vereinbaren, einschließlich der Abgeltung der Rufbereitschaft durch das Gehalt. Es läßt sich aber leicht beiderseitige Tarifbindung herstellen, indem Du einer der Gewerkschaften beitrittst, die den TV-L mit der TdL geschlossen haben.
Krax:
Im Grunde verstanden. Nun ist es ja so, daß im Arbeitsvertrag garnichts zu Rufbereitschaften steht... Es also schriftlich bisher keinerlei Vereinbarung hierzu gibt. Andere Kollegen haben auch keine schriftliche Vereinbarung, bekamen aber und bekommen dann auch bald die Rufbereitschaften lt Tvl bezahlt. Durch den Tvl wird die Bereitschaft bei diesen im Vergleich zu früher richtig gut bezahlt, und wir haben viel Bereitschaft... Von daher dachte ich, es wäre angemessen, diese Regelung nun auch einzufordern.
Krax:
Wir haben halt auch die Mitteilung erhalten, daß der Tarifvertrag für alle Mitarbeiter angewendet wird...
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