Die B9 Gehälter sind eher nicht als 'Standard zu sehen und in den meisten Fällen auch kaum erreichbar.
Die E14- E15 Einstufung ist m.W. die Srandardeingruppierung von Amtsleitern (falls nicht verbeamtet) in mittleren Gemeinden.
Das ist nach Tarifvertrag schon Ende der Fahnenstange und die Zahlen sind ja bekannt.
Daher meine Frage. Welche Beträge wären angemessen?
Ich sehe eine Erhöhung von grösser 20% als notwendig an.
Entgelt analog zu B9 haben z.B. die HGF der HWK in NRW, die GS/BGF/HGF einiger großer Zuwendungsempfänger des Bundes... so selten also nicht. E14/15 dürfte vielleicht die Standardbezahlung für Gemeinden mittlerer Größe sein, eingruppiert sind die entsprechenden Personen mutmaßlich eher in E12.
Man müßte 1. die Differenzierungsmöglichkeiten der EGO mehr nutzen, 2. herausgehobene Tätigkeiten besser vergüten und in vielen Fällen auf die Stufen 2-5 verzichten. Die EGO sieht ja schon unterschiedliche Tätigkeitsmerkmale z.B. für handwerkliche Tätigkeiten vor, kein Problem die alle eine Entgeltgruppe nach oben zu verschieben - wie bei den Ingenieuren ja z.B. auch. Dann führt man - bei grundsätzlich 100% JSZ - für E11/12/14/15 200% JSZ ein, die Stufen 2-5 entfallen in E9a und höher, die Stufen 3 und höher entfallen in E5 und kleiner. Das Tabellenentgelt erhöht sich in E11-E15 um 9%, in E6-E10 um 6%, E1-E5 Nullrunde. Schon hat man ein ansprechendes Ergebnis, mit dem man marktgerecht zahlt. Im kommunalen Bereich sollte man noch die Fg. 2 der E13-15 so anpassen, daß sie die gewünschte Wirkung auch tatsächlich entfalten.
Vielen Dank. Das ist doch eine Diskussionsgrundlage.
Die Höherstufung für handwerkliche Tätigkeiten, typische E5 Stellen im Bauhof, Kläranlage, Wasserversorgung, Hausmeister usw in Anlehnung der Eingruppierung im Geltungsbereich, ist leider nicht möglich. Da wurden alte Tarife auf Landesebene nicht gekündigt.
Jeder Verwaltungsmitarbeiter wird direkt nach der Ausbildung in E6 eingruppiert. Die Facharbeiter bleiben in E5. Dies könnte problemlos geändert werden und eine Höhergruppuerung würde somit auch in den unteren Gruppen mehr Geld bringen, unabhängig der künftigen Tarifverhandlung.
JSZ für alle Auf 100% habe ich auch schon des öfteren erwähnt. Es ist ein Unding, diese gerade in den oberen Regionen zu kürzen. Also genau dort, wo der öffentliche Dienst keine Mitarbeiter mehr bekommt, wird auch noch das Gehalt reduziert.
Eine Erhöhung auf 200% finde ich persönlich nicht umsetzbar. Neiddebatte. Da würde ich 100% für alle favorisieren und lieber die Tabelle z.B. an die Beträge des TV-V angleichen.
JSZ könnten ja auch wieder gekürzt werden.
Es gibt mittlerweile auch Gemeinden welche bereit sind Zulagen zu bezahlen, auch ausserhalb des Tarifvertrages. Es ist eine Frage des Wollens.