Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

<< < (1227/1232) > >>

Spid:
Individualrechtliche Ansprüche sind auch individualrechtlich durchzusetzen - so einfach ist das.

Micha E:

--- Zitat von: Britta2 am 24.10.2020 12:12 ---Sorry. Zu oft habe ich als Einzelkämpfer für die Leute den Pfosten gemacht. Sobald es hart auf hart kam, waren alle unterm Tisch verschwunden und meinten, sie hätten es nie so gemeint und gewollt. Den Scheiß tu ich mir nie wieder an. Rutscht mir den Buckel runter. Die letzten 2 Jahren werden auch vorbei gehen. Folglich zahle ich deswegen auch nicht ekne RSV. Um auf meine Kosten etwas zu erstreiten und meine Nerven zu opfern, damit Andere nach mir davon schmarotzen? Nö. Ende.
Ich jammere auch nicht. Ich wollte nur "unsere" Situation mitteilen. Dass wir eben durch Betriebsvereinbarung "einvernehmlich abgestimmt" auf LOB verzichten. Oder die Vetwaltung nimmt die Kohle und rechnet als lustige Tagesfahrt (Weiterbildung) ab. Auch egal.

--- End quote ---

Sowas regelt doch der PR bzw. GPR im Rahmen einer Dienstvereinbarung. Das ist doch kein Einzelkampf.

Spid:
Inwiefern käme bei einem AG, bei dem Betriebsvereinbarungen möglich sein, einen PR oder GPR irgendeine Bedeutung zu?

Yvonne:
Ist es denn mit einem BR oder GBR soviel anders?

Spid:
Auf den BR träfe jedenfalls zu, daß dieser die geschilderte und mutmaßlich rechtswidrige Betriebsvereinbarung geschlossen hat. Inwiefern wäre von diesem jetzt Hilfe beim individualrechtlichen Anspruch zu erwarten? Und inwiefern läge ein solcher überhaupt in dessen Zuständigkeit?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version