Auch ohne so richtig große Absetzungsmöglichkeiten bekomme ich jedes Jahr an die 1000,00 € wieder vom Finanzamt wieder. Lohnt sich meist, eine Abrechnung zu machen.
Bei unserer Klientel (Unterhaltspflichtige) wird die meist nur einmal gemacht, da Erstattungsbeträge des Finanzamtes sofort aufgerechnet werden mit Unterhaltsrückständen. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an:-)
Ist jemand bekannt, ob haushaltsnahe Dienstleistungen auch bei einer Regulierung über die Versicherung von der Steuer abgesetzt werden können? Da war mW eine Gerichtsprozess angestrengt.