Natürlich voller Lohnausgleich, eher plus, da die Effizienz über bisherigen vollschichten Tätigkeit liegt.
Fließbandarbeit und ähnliche Tätigkeiten sind leider nicht inkludiert, das geht weiter nur mit voller Arbeitszeit bei gleichem Lohn.
Praxistests haben die Sinnhaftigkeit bewiesen. Ebenso wie die Unmöglichkeit, mehr als sechs Stunden konzentriert zu arbeiten.
Fraglich ist, ob es nur AG - freundlich ist oder auch für den AN. Wie hier im Forum zu sehen, können viele Personen im ÖD mit ihrer Freizeit nichts anfangen oder haben vielleicht bedenken, zu viel zu haben. Ich denke schon, daß die Scheidungsraten nach EInführung der gesetzlichen 30 Stunden - Woche als Maximum nach oben gehen.