Wenn man einen eigenen Ermessensspielraum dabei hat, was immer dann der Fall sein dürfte, wenn die Vorzimmerkraft eigenständig entscheiden kann, welche Termine sie dem Chef wann mit wem macht, wenn sie selbstständig Lücken auf Dienstreisen mit Wahrnehmungsterminen füllt, dann sind es selbständige Leistungen. Ist halt ein bisschen was anderes, als die bloße Rechtsanwendung eines Standesbeamten.