Die Erfahrungen, nenne es auch gerne Entwicklungen, werden natürlich im Beruf gemacht. Es sei denn, mir wird eine Rechtsgrundlage für die Fortschreibung der Stufen bei Nichtbestehen eines Arbeitsvertrages nach dem TVÖD vorgelegt.
Zudem wäre bei einer Anlehnung an Lebenserfahrung mit einem Schlag die Fähigkeit, ein Smartphone zu bedienen weg. Zumindest in der Analogie des TVÖD, in dem durchaus "Erfahrungen" bis zu fünf Jahren wieder gestrichen werden.