Die Gemeinden unterliegen, nach GemO, dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, der in Beziehung zur Leistungsfähigkeit der Kommune steht.
Hinzu kommt die externe GPA Prüfung welche genau solche "Verstöße" überprüft.
Hält sich die Gemeinde nicht an o.g. Grundsatz und gewährt Zulagen, höhere Eingruppierungen etc. kann es dazu führen dass keine Förderanträge mehr bewilligt werden.
Egal wie man es dreht. Auch wenn die Gemeinde es möchte, kann sie nicht frei handeln.
Es sind kann-Regelungen.
Letztendlich ist es ein Problem des Tarifvertrages.
Der TVÖD mag für den Verwaltungsbereich passend sein, aber definitiv nicht für technische und IT Bereiche.
Entweder müssten diese abgekoppelt werden z.B. in den TV-V, oder der Tarifvertrag müsste geöffnet werden.
Bei einer Öffnung kann es vorkommen dass dem Personaler die Nase des Nachbarn nicht gefällt und es gibt keine Erhöhung.
Ich würde eine Anlehnung der technischen und IT-Bereiche an den TV-V favorisieren.
Der TVÖD könnte ja weiterhin für den Verwaltungsbereich gelten.