Nein.
Muss man dann einfach nicht das machen was im Gesetz steht?
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meiner Antwort? Der AG könnte u.a. auch ungeeignetes Personal einsetzen, er könnte einen Dritten beauftragen oder jemanden ohne Ausschreibung einstellen.
Das heißt wenn man bspw. 10 Architekten sucht und keinen findet kann ich einfach meine 10 Hausmeister auf die Stellen setzten und den Erfolg melden? Was passiert wenn ein Gebäude, das durch die Hausmeister geplant wurde zusammenklappt?
Wenn man danach geht ist der öD ja fein raus. Man kann einfach irgend einen Hanswurst auf die Stellen setzten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas ohne Konsequenzen bleiben würde. Die Sorgfaltspflicht wurde verletzt, vermutlich läuft die Presse auf, wenn das rauskommt, der Amtsleiter muss seinen Hut nehmen, vielleicht sogar der Bürgermeister, genauso gut aber ggf. der Personalchef, von der Bezirksregierung kommt die Frage, was denn da falsch gelaufen ist, dass man 10 Hausmeister ein Gebäude hat planen lassen. Vielleicht noch Schadensersatzklagen, Schmerzensgeld. Also, meine Phantasie lässt da so einiges zu, was den Deppen, passieren könnte, die zu doof waren, qualifiziertes Personal auf die Stelle zu setzen.