Ich habe nicht gegen wirtschaftliches Handeln in der Verwaltung argumentiert. Ich teile deine Definition von Wirtschaftlichkeit nicht und auch nicht deine Annahme, dass die Ansprüche des Steuerzahlers bei Outsourcingbestrebungen im ÖD an erster Stelle stehen. Noch, dass Reinigungskräfte überbezahlt werden, wenn sie mehr als Mindestlohn bekommen.
Das ist gar nicht meine Definition von Wirtschaftlichkeit, sondern die der BHO und den damit verbundenen Ausführungsvorschriften an die ich mich als Beschäftiger des öD gebunden fühle. Und deren Logik hinsichtlich der Sparsamkeit ist für mich als Steuerzahler auch nicht von der Hand zu weisen.
Eine Grundsatzdiskussion ob diese Definition noch zeitgemäß ist, ist keine, die ich hier führen möchte.
Ich habe auch keine Meinung hinsichtlich der Angemessenheit der Bezahlung von Reinigungskräften nach TVöD abgegeben sondern lediglich darauf hingewiesen, dass das Entgeltniveau deutlich über dem marktüblichen Niveau ist und ein Outsourcing daher zu erwarten ist. Dies war kritisch gemeint hinsichtlich der Sozialkomponente, die von Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen häufig gefordert wird und so den eigentlichen Anspruch der Gewerkschaften ad absurdum führt.
Das hättest du verstehen können, wenn du dich weniger mit meinen bewussten Provokationen und mehr mit den dahinterstehenden Aussagen beschäftigt hättest.
Sorry, aber es ist nicht an mir die Beiträge zu interpretieren, was gemeint sein könnte, sondern ich orientiere mich daran, was geschrieben ist. Das Aufgreifen von sachfremden Erwägungen ("bewusste Provokationen") ist die Folge daraus.