Bei uns hat die Stadt eine Reinigungskraft für Büroräume gesucht. In EG 2!!
Wahrscheinlich ist dort die Tür von Bewerbern eingerannt worden. Für welche Tätigkeiten gibt es die EG 1?
Mit diesem Beitrag wollte mein Unverständnis ausdrücken.
Es wurde doch deutlich dargestellt, wo die Unterschiede von einfachsten und einfachen Tätigkeiten liegen. Wenn die Eingruppierung einer Reinigungskraft in die E 2 aus deiner Sicht nicht zutreffend ist, lege doch bitte dar, warum das entsprechende Tätigkeitsmerkmal nicht erfüllt sein sollte.
Weil eine Reinigungskraft für Büroräume einen Staubsauger und 3 Putztücher benutzen können muss. Das sind einfachste Tätigkeiten. Auf den Chemieflaschen steht der Benutzungsbereich und die Dosierung.
Du irrst wenn du der Meinung bist, dass das einfachste Tätigkeiten sind die dann zu einer EG1 führt.
Es sind mindestens einfache Tätigkeiten und somit eine EG2.
Du erkennst den tariflichen Unterschied zwischen einfachsten und einfachen Tätigkeiten nicht.
(und willst sie wohl auch nicht begreifen.)
Wenn Sie nach kurzer Einweisung anfängt das Urinal zu saugen um anschließend den Teppich wischt ist sie ungeeignet.
Nein, wenn sie nach EG1 eingestellt ist, weil sie entsprechende Tätigkeiten übertragen bekommen hat, dann kann sie genau dieses nicht machen, weil sie eben nicht eingewiesen wurde.
EG1 heißt: einfachste mechanische Tätigkeiten, die nach kurzer Einweisung gemacht werden.
Also Einmal vormachen wie die Kelle in den Topf geklatscht wird und wieviel dann in deine Suppentasse kommt.
Das ist was anderes als alle 40 kleinen Schritte die eine Putzkraft macht vorzuführen und zu erwarten, dass minimalste Transferleistung funktioniert (Staubwedel auf Tastatur und Wischmop auf Boden und nicht umgekehrt oder auf Teppich).
Wenn du es schaffst deiner Putze innerhalb einer viertel Stunde alle Tätigkeiten vorzumachen und zu erläutern, was wie wo, dann käme man in die nähe von einfachsten Tätigkeiten.
Des weiteren habe ich auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen. Glaubst du die sind gerechtfertigt?
Wenn jemand bei der Essensausgabe EG1 zahlt und bei der Reinigungskraft EG2 (oder mehr) dann ist es evtl. Verschwendung, da man ja diese Leistungen günstiger bekommen könnte, sofern man diese Dinge outsourcen kann.
Sonst ist es nichts anderes als eine tarifkonforme Bezahlung.