Ach, erzähl mal an welcher Stelle du dort welche Tendenzen siehst?
Nach dem Durchlesen hatte ich das Gefühl: Alles schlimmer als früher. Alles immernoch schlimm. Wir brauchen mehr!
Ist für eine Gewerkschaftspublikation auch durchaus legitim.
Ich wollte einfach nur wissen, wie hoch tatsächlich der Unterschied bei den Altersbezügen zwischen Angestellten (inkl. Betriebsrente) und Beamten im öD ist und ob es dazu Erhebungen gibt.
Wenn ich das mal für mich fiktiv nachzeichne, ist es nämlich nicht allzu erheblich.
Nach dem einstellen des Links hast du 6 Minuten gebraucht um hier zu antworten.
Nach dem "durchlesen" ist deine Schlussfolgerung a.a.:
"Ist für eine Gewerkschaftspublikation auch durchaus legitim."Der letzte Absatz in dem Dokument lautet:
Wir haben die 10 Irrtümer über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aus eigenem Antrieb und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Im Interesse der betroffenen Pflichtversicherten und künftigen Rentner wäre zu wünschen, dass sich die Gewerkschaften mehr als bisher mit dem komplexen Thema Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst beschäftigen und den Vertretern der Arbeitgeberverbänden in Tarifgesprächen zur Zusatzversorgung auch Paroli bieten können. Aufgrund der in der Vergangenheit beobachteten Verhaltensweisen der Gewerkschaften fehlt uns allerdings dazu der Glaube.Soviel zum Thema, du hast etwas durchgelesen ...
Die Fakten aus dem Dokument:
Beamte: Nach 40 Dienstjahren Bruttopension in Höhe von 71,75 % des letzten Bruttogehalts.
TB: Die Bruttogesamtrente (gesetzliche Rente + Zusatzversorgung) macht 55 % bzw. 51 % des letzten Bruttogehalts aus.