Und sowas regelt man im TVöD?
Falls du meinst generell? Ja, könnte man im TVöD regeln, mehr Öffnungsklauseln, damit die AGs die tarifgebunden sind, mehr Spielraum und Reaktionsmöglichkeiten haben.
Aktuelle, nicht im ausreichenden Maße.
So fehlt halt ja z.B. die Zulage Möglichkeiten des TV-L (§16.5), damit können wir viel erreichen, uA jemanden einen tariflichen 80k Vertrag anbieten.
Und prinzipiell: Wenn der AG trotzdem ein Personalproblem hat, dann muss man es ihm ermöglichen, dass er übertariflich bezahlen darf.
Und für dein Umfeld: Nein, das würde bei eurer Personalpolitik nichts bringen, die kann der TVöD nicht retten.
EDIT: Doch könnte er evtl.: XX% Lohnabschlag bei den Stellen wo genug Bewerber sind und YY% Aufschlag, da wo ein Mangel ist, keine Aufschläge bei bestehenden Verträgen, aber Abschläge bei bestehenden Verträge.
Halte ich aber nicht für durchsetzbar im tariflichen Umfeld.