Es wird pro Kind gezahlt und mit dem Kindergeld ausgezahlt, in der Lohnsteuererklärung wird es dann aber mit den Freibeträgen verrechnet.
So der Plan, anbei aus dem Eckpunktepapier:
Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes
kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen
Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag
vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung
angerechnet. {Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro}
Also pauschal von einer Versteuerung zu sprechen ist Unfug!