Das hat niemand behauptet - aber auch der Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen ist Bestandteil einer Rechengröße für die verfassungsgemäße Besoldung von Beamten (allg. Lohnentwicklung). Wie in den Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen sitzt auch hier niemand am Tisch, dem eine Entscheidung über Beamtenbesoldungen zukäme (das wäre der Besoldungsgesetzgeber) und weder der TVÖD noch der Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen entfalten eine unmittelbare Wirkung auf Beamte. Wenn also bei den Verhandlungen über den Tarifvertrag über die Vergütungen im Friseurhandwerk Nordrhein-Westfalen nicht über Beamte, Beamtenbesoldung u.ä. gesprochen wird, warum beim TVÖD?