Liebe Forengemeinede ,ich habe eine sehr spezielle Frage.
Ich bin Tarifbeschäftigter im Wechselschichtdienst und bekomme demzufolge alle 2 Monate einen Tag Zusatzurlaub, d.h. 6 im laufenden Jahr.
Meines Erachtens habe ich bei einer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf ZU , so lange ich Lohnfortzahlung bekomme, also 39 Wochen, oder habe ich da einen Denkfehler?
Vielen Dank