Bei uns werden regelmäßig nur Beschäftigte, die Spitzenposten ab EG 15 und Führungsverantwortung in Ausschüssen beraten bzw. danach durch den Stadtrat bestätigt.
Was genau dein Verwaltungsausschuss ist, kann eventuell im Landeskommunalrecht nachgelesen werden. Zu vermuten ist, dass der Verwaltungsausschuss sowohl zustimmen, als auch ablehnen darf.