Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt zur „Lösung“ dieses Sachverhalts beitragen:
Ein TB hat zum 01.08 eine Beschäftigung in Teilzeit aufgenommen. Die regelmäßige Arbeitszeit beläuft sich auf 7h. Diese werden an einem Arbeitstag abgeleistet. Der TB hätte bei Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche) einen Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Tagen.
Der Urlaubsanspruch berechnet sich ja nun wie folgt:
tarifliche Urlaubstage / Werktage Unternehmen pro Woche * tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch
Also:
30 / 5 * 1 = 6 Tage
Urlaubsanspruch 2019:
6 Tage * 5/12 (August – Dezember) = 2,5 Tage
Soweit zur Einleitung. Der TB leistet nun zusätzliche Überstunden (Krankheits- und Urlaubsvertretung). Diese Überstunden werden in unregelmäßiger Arbeitszeit an weiteren Wochentagen (1-3 / Woche) geleistet. Die Überstunden werden „ausbezahlt“ und landen nicht auf einem Überstundenkonto, dass z.B. durch Freizeitausgleich abgegolten werden kann.
- Wie wird in diesem Fall der Urlaubsanspruch korrekt berechnet? Oder spielen die zusätzlichen Arbeitstage bei der Urlaubsberechnung keine Rolle?
- Da man Krankheitsvertretungen ja nicht planen kann, müsste der Urlaubsanspruch ja nachträglich berechnet werden. Stimmt das möglich?
Vorab schon einmal vielen Dank.
Blätzedeckel