Und wenn die Leute vor der Tür stehen, schicke sie zur Tür des Chefs, oder weise sie darauf hin, dass sie eine Klage gegen das Amt machen sollen, da du nicht an dem Problem Schuld bist.
Das Erstere ja, das Letzere nein. Gewagt, den TE aufzufordern, gegen die arbeitnehmerliche Treuepflicht zu verstoßen, die eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag darstellt und abmahnwürdig ist. Ein Ausfluss der Treuepflicht ist unter anderem, dem Arbeitgeber nicht zu schaden oder nachteilig zu wirken.
Natürlich darf man den "Kunden" auf sein Recht hinweisen, dass er, sofern er nicht zufrieden ist mit der Geschwindigkeit oder Gürte in denen sein Antrag bearbeitet wird, Rechtsmittel einzulegen.
Und natürlich fordert man sie nicht dazu auf.
Zur Not kann man ja auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorgesetzten selber einlegen, andere es aber "machen lassen" ist zielführender.
Aber im öD herrscht ja allgemeines Duckmäusern, gegenüber dem Versagen der Führungsebene.
Aus Erfahrung sage ich, dass es nichts bringt. Es wird dann einfach ein Gespräch angeordnet, an dem 1000 Ausreden kommen und danach einfaches Schreiben, dass ja alles nicht so schlimm sei und die Sache hat sich erledigt... . Darauf kommt natürlich auch noch zusätzliches Schreiben, dass die Anzeige von Fehlern bzw. Falschauszahlungen nicht schützt
Wenn die Sache sich erledigt hat, dann weiß ich nicht wo dein Problem ist.
Du zeigst Mängel auf und legst da, dass die Arbeit so nicht zu schaffen ist.
Du schaffst sie tatsächlich nicht, also ist die Sache nicht so schlimm.
Wenn dann in der Statistik dein Amt/deine Stadt/dein Land auf dem letzten Rang steht, dann kannst du dich bequem zurück lehnen und sagen: Ist ja der Führung schon vorher bekannt gewesen und ist ja nicht so schlimm.
Wenn dein Amt mit Klagen überzogen wird, dann sagst du: ist ja nicht so schlimm, ist ja von meine Führungsebene als ok dargestellt.
Aber aus der vermeintlichen Überlastung einen Zulaganspruch zu interpretieren, dass ist natürlich nicht gegeben.