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Stellenbewertung Sachbearbeiter Umsatzsteuer und Tax Compliance
Jan0922:
Guten Morgen Zusammen,
ich bin derzeit bei einer Stadtverwaltung angestellt und in EG 9a eingruppiert. Nun steht bei mir eine Versetzung an und soll - meiner Meinung nach - für ein verantwortungsvolleres und schwereres Aufgabengebiet zuständig sein.
Hier habt ihr mal die Tätigkeiten wie Sie auf der Arbeitsplatzbeschreibung auftauchen:
- Selbstständige Umstellung der Umsatzsteuer gem. § 2b USTG, sowie eigenständige Beratung der Fachbereichsleiter und Sachbearbeiter in Steuerangelegenheiten, 30
- Selbstständige Erstellung und Überarbeitung eines Tax Compliance Konzeptes, 20
- Eigenständige Erstellung der monatlichen USt.-Voranmeldungen und der Jahreserklärung, 6
- Darstellung der finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Stadt und einer Beteiligungsverwaltung und Aufzeigen der Risiken, 16
- Aktenführung einzelner Projekte, 2
- Eigenverantwortliche Überwachung und Umsetzung von Prüfungsfeststellungen GPA, 3
- Eigenverantwortliche Überwachung und Umsetzung von Prüfungsfeststellungen RPA, 2
- Sonderaufgaben, 5
- Assistenz Fachbereichsleitung, 8
- Vertretung der Geschäftsführung des Hauptausschusses, 2
Die Zahlenangaben hinter der Tätigkeit sind die Zeitanteile in %.
Wie ihr seht kommt man hier auf sag und schreibe 11 Punkte an Arbeitstätigkeiten, was mir etwas viel erscheint, grade weil es hier am Ende doch ziemlich viele kleine Aufgaben sind und dementsprechend die Verteilung der Zeitanteile geringer ausfällt/ausfallen muss.
Nachdem ich allerdings etwas recherchiert habe und auf einige andere Stellenanzeigen gestoßen bin bei denen so gut wie das gleiche Aufgabengebiet bzw. die gleichen Aufgaben vorliegen, wird mindestens EG 10 vergütet.
Des Weiteren würde ich behaupten, dass dieses Aufgabengebiet zum einen gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistung erfordert und zum anderen EIGENTLICH mindestens zu einem Drittel (hier aber maximal 30%) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus EG 9c heraushebt.
Mich würde nun interessieren,
1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?
2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?
3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße Jan
Spid:
Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen. Wenn die Bildung der tatsächlichen Arbeitsvorgänge unglücklich für Dich ausfällt, kann sich auch eine E9a ergeben. Besondere Schwierigkeit und Bedeutung sehe ich überhaupt nicht.
Jan0922:
Danke für deine schnell Antwort Spid.
--- Zitat von: Spid am 16.10.2019 09:26 ---Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen...
--- End quote ---
Was meinst du damit genau? Dass dieser Spiegelstrich nochmal hätte aufgeteilt werde müssen?
Wie müsste denn die Arbeitsplatzbeschreibung aussehen um auf mindestens EG 10 zu kommen?
Kannst du mir auch hierzu noch weiterhelfen?
--- Zitat von: Jan0922 am 16.10.2019 08:56 ---Mich würde nun interessieren,
1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?
2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?
3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?
--- End quote ---
Spid:
--- Zitat von: Jan0922 am 16.10.2019 09:54 ---Danke für deine schnell Antwort Spid.
--- Zitat von: Spid am 16.10.2019 09:26 ---Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen...
--- End quote ---
Was meinst du damit genau? Dass dieser Spiegelstrich nochmal hätte aufgeteilt werde müssen?
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Ja - und nicht nur dieser. Es handelt sich bei der Darstellung nicht um Arbeitsvorgänge.
--- Zitat ---Wie müsste denn die Arbeitsplatzbeschreibung aussehen um auf mindestens EG 10 zu kommen?
--- End quote ---
Sie müßte die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllen.
Kannst du mir auch hierzu noch weiterhelfen?
--- Zitat von: Jan0922 am 16.10.2019 08:56 ---Mich würde nun interessieren,
1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?
2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?
3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?
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Zu 3. habe ich doch bereits ausgeführt, ich sehe keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Zu 2.: Eingruppierungsfeststellungsklage
Jan0922:
--- Zitat von: Spid am 16.10.2019 09:26 ---Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen...
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Was meinst du damit genau? Nämlich dass dieser Spiegelstrich nochmal hätte aufgeteilt werde müssen?
--- Zitat ---Ja - und nicht nur dieser. Es handelt sich bei der Darstellung nicht um Arbeitsvorgänge.
--- End quote ---
Sollte ich demnach nochmal mit der FBL sprechen und mitteilen, dass die Arbeitsplatzbeschreibung nicht korrekt ist und es sich teilweise nicht um Arbeitsvorgänge handelt da mehrere Tätigkeiten unter einem Punkt geführt werden?
--- Zitat ---Wie müsste denn die Arbeitsplatzbeschreibung aussehen um auf mindestens EG 10 zu kommen?
Sie müßte die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllen.
--- End quote ---
Ja gut das ist klar, nur wann kann man in meinem Fall sagen: Ok, das ist ein Tätigkeitsmerkmal dass einer EG 10 entspricht!...
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