Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Neuer AG mit anderer Tätigkeit, Erfahrungsstufe
HerrKaeseberg:
Hallo,
ich habe folgende Frage, die für mich künftig eine Rolle spielen könnte: Aktuell bin ich in der E10/4 eingruppiert, im kommenden Jahr erfolgt die Höhergruppierung in die E11. Wie sieht es aber aus, wenn ich den Arbeitgeber wechsle (zu einem Bundesamt) und dort aufgrund meines in Kürze abgeschlossenen Studiums eine völlig andere Tätigkeit ausübe? Die Eingruppierung ist laut Ausschreibung E13/E14. Bin ich was die Mitnahme der Erfahrungsstufe anbelangt vom guten Willen des neuen AGs abhängig oder würde der Wechsel Stufengleich (bzw. Stufe 3? Habe sowas in Erinnerung) vonstattengehen? Oder gibt es noch andere Faktoren, die da eine Rolle spielen könnten?
Viele Danke & viele Grüße
Kaeseberg
Spid:
Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1.
WasDennNun:
Stufe 3 wäre es wenn man entsprechende einschlägige Berufserfahrung vorweisen kann, dass ist aber bei dir nicht der Fall.
Förderliche Zeiten sind reine Kann Optionen die der AG anbieten kann. Aber eher unwahrscheinlich, da man ja bei einer völlig anderen Tätigkeit die Förderlichkeit schwer konstruieren kann.
Bleibt die Hoffnung, als einziger geeigneter Kandidat zu gelten.
Kat:
--- Zitat von: HerrKaeseberg am 16.10.2019 20:51 ---Hallo,
ich habe folgende Frage, die für mich künftig eine Rolle spielen könnte: Aktuell bin ich in der E10/4 eingruppiert, im kommenden Jahr erfolgt die Höhergruppierung in die E11.
Viele Danke & viele Grüße
Kaeseberg
--- End quote ---
Wie kommt es dazu? Wenn Deine übertragene Arbeit E11 wert ist, bist Du jetzt schon in E11 eingruppiert und nicht erst nächstes Jahr.
Spid:
Du triffst Annahmen zu Umständen, zu denen sich der TE nicht eingelassen hat - oder wo behauptet er, die auszuübende Tätigkeit bleibe unverändert? Neben dem Umstand, daß der TE ja eine Voraussetzung in der Person derzeit nicht aber künftig erfüllen könnte...
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