Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbeschreibung/Stellenbewertung
Spid:
Nicht in dieser Pauschalität. Im Einzelfall wird der AG dem AN aber beantworten müssen, ob etwas zu seinen Aufgaben gehört oder nicht.
werop:
In anderen Threads waren ja auch schon immer mal Infos dazu.
Aber so ganz klar ist mir das immer noch nicht.
aus §2 NachwG
(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: ...
...
5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,...
Was genau ist damit gemeint (kurze Charakterisierung oder Beschreibung) ?
Wenn im AV nur der Beruf (angestellt als Architekt, Meister oder Ingenieur oder Gärtner oder...) reicht das nur, wenn die Berufsbezeichnung eindeutig auf die Aufgaben schließen lässt (z.B. Architekt) (entschuldigt, ich kann das nicht deutlicher/verständlicher schreiben). Ingenieur würde nicht ausreichen.
Und wenn im AV nur Meister/Ingenieur oder Gärtner steht, welches Recht hab ich dann, die Tätigkeiten von meinem AG aufgezeigt zu bekommen? Und in welcher Form?
Ich vermute, dass es eben gerade nicht so eindeutig ist, wie ich hoffe. Das schließe ich auch aus den bisherigen Antworten.
Spid:
§2 NachwG eröffnet einen individualrechtlichen Anspruch, der auch eingeklagt werden kann. Du hast richtig dargestellt, daß bei einem engen Berufsbild, das bei einem normal verständigen Menschen das Bild einer konkreten Tätigkeit hervorruft, reicht die Angabe des Berufs. Anderenfalls - und das sind die meisten Fälle! - bedarf es mindestens einer kurzen, stichpunktartigen Aufzählung.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 17.10.2019 11:19 ---Nicht in dieser Pauschalität. Im Einzelfall wird der AG dem AN aber beantworten müssen, ob etwas zu seinen Aufgaben gehört oder nicht.
--- End quote ---
Also müsste man bei jeder neuen Tätigkeit beim AG nachfrage, ob dies eine auszuübende Tätigkeit ist?
Man will ja nicht illegal Dinge machen die man nicht übertragen bekommen hat, nicht das es nachher eine Abmahnung gibt....
Lars73:
Dabei käme es darauf an. Hat der Arbeitgeber denn zum Ausdruck gebracht, dass die Person welche die Arbeit zuweist dazu nicht befugt ist? Oder ergibt sich dies aus anderen Dingen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version