Guten Morgen,
ich wollte gerne mal Eure Erfahrungen zum Thema Vertretung von erkrankten Kollegen wissen.
Ich meine, es ist verständlich einen Kollegen zu vertreten, wenn dieser erkrankt ist.
Aber: Gibt es Vorgaben oder Grenzen für die Vertretung? Wie viel Vertretung (zeitlich) kann der Arbeitgeber denn verlangen?
Konkretes Beispiel, Büro mit 2 Mitarbeitern, mit dem gleichen Aufgabengebiet. Mitarbeiter A fällt öfter krankheitsbedingt aus. Zufälligerweise erschreckend oft, wenn besonders hohes Arbeitsaufkommen oder unangenehme Aufgaben anfallen. Regelmäßig aber auch am Freitag oder zum Wochenbeginn am Montag.
Wie viel Vertretungsleistung kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter B fordern? Kann sich Mitarbeiter B gegen die Vertretung wehren?
In meinem Beispiel sind beide Mitarbeiter Tarifbeschäftigte im TV-L.
Vielen Dank