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Höhergruppierung von EG9b nach EG10

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manuel1980:
Hallo zusammen,
ich arbeite bei einer Bundesbehörde und bin derzeit in der EG9b. Ich habe eine Berufsausbildung und kein Studium. Kollegen von mir mit Studium sind auch in der 9b eingruppiert und werden demnächst auf EG10 hochgruppiert.

Nun wüsste ich gerne, ob die Möglichkeit besteht auch auf EG10 hochgruppiert zu werden (evtl. durch Zulage?) und welche Möglichkeiten es gibt.

Schon mal vielen Dank für die Infos.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

manuel1980:
OK. Und das heißt, dass ich in die EG10 hochgruppiert werden kann? Oder heißt es das nicht?

Spid:
Das heißt, daß Du entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert bist. Auch ein Schulabbrecher kann in E15 eingruppiert sein. Sofern in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt ist, führt dies zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

nichts_tun:
Okay, zwei Threads mit beinah identischen Themen hätten auch in einem zusammengefasst werden können.

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