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Höhergruppierung von EG9b nach EG10

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Spid:
Ich sehe außer der Person des TE nahezu keine Gemeinsamkeiten zwischen den Sachverhalten.

nichts_tun:
In dem einen fragt er danach, ob er ohne Studium in die EG 10 hochgeruppiert werden könnte. Im anderen Thread danach, ob bei einem Studium, welches Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 10 bis 12 sei, förderliche Bundeswehrzeiten angerecht werden könnten.

Da gibt es m. E. durchaus Schnittmengen, jedenfalls bei der Beurteilung des gesamten Sachverhaltes.

Spid:
In dem anderen Sachverhalt geht es um den Aufstieg in den gehobenen Dienst. Das steht zu einer Höhergruppierung in E10 in keinerlei Zusammenhang.

nichts_tun:
Ich sehe schon einen Zusammenhang, wenngleich mir die unpräzise Fragestellung natürlich auffiel.


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