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E13 möglich mit Bachelor Abschluss?

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WasDennNun:

--- Zitat von: ct78 am 20.10.2019 12:38 ---würde bedeutet das ein Master keine Grundvoraussetzung für eine E13 ist. Somit wäre auch die E13 mit Bachelor erreichbar. Richtig?

--- End quote ---
Richtig.
Man kann auch als Schulabbrecher eine Tätigkeiten übertragen bekommen, die der E15 entspricht, allerdings würde man unter Umständen dann nur das Entgelt der E14 erhalten (Voraussetzung in der Person).

In deinem Fall ist die Voraussetzung eine einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (wg E10), sowie dreijährige  praktischer Erfahrung.
Und mindestens zwei der 3 A13 Beamten müssen Tätigkeiten aus dem Bereich wie die Beschäftigte in der Informationstechnik ausüben.
So verstehe ich zu mindestens die EGO.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 20.10.2019 12:50 ---Ja. Und im Bereich der TB ist nichts vergleichbar mit irgendwelchen Beamtenlaufbahnen.

--- End quote ---
genau!
Bis auf den aus dem Hut gezauberte Vergleich nach §5 Unterstellungsverhältnisse  :o

Spid:
Wo auch keine Beamtenlaufbahnen mit Entgeltgruppen verglichen werden.

Laemat:
kleiner Funfakt (gerundete Werte) bei Tarifgebiet West
E10 Stufe 2 ca. 2.170  + (ca. 1.730 JSZ) = 27.770
      Stufe 6 ca. 2.700      (ca. 2.160 JSZ) = 34.560
E13 Stufe 1 ca. 2.340  + (ca.  1.400 JSZ) = 29.480
E13 Stufe 6      3.180              1.900        = 40.060

-------
 E12 Stufe 6 ca. 3.130             2.504 = 40.060

Wenn ich aussuchen könnte, würde ich die E12 nehmen, weniger Verantwortung bei gleichem Entgelt :) (Verdi sei dank)

Lars73:
Die Rundung unterschlägt den sagenhaften Mehrverdienst von ca. 90 € (netto) im Jahr. ;-)

Bei meiner Höhergruppierung von E12 nach E13 musste ich die Höhergruppierung verzögern damit es zu keinen Stufenlaufzeitverlust kommt. Sonst hätte die Höhergruppierung mich richtig Geld gekostet.

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