Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung

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onecaress:
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich zur Eingruppierung. Mein Freund ist laut Arbeitsvertag in Entgeltgruppe 5 Stufe 3  Teil 1 der Entgeltordnung des TV-L eingruppiert wurden.

Bedeutet dies, das er über den "Teil 1 allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" eingruppiert wurde?
Er führt eigentlich keine Verwaltungsaufgaben aus.

Ich hoffe jemand kann helfen.

Liebe Grüße

Spid:
Das bedeutet, daß die Arbeitsvertragsparteien die Rechtsmeinung vertreten, daß er nach dem genannten Teil der EGO eingruppiert sei - der grundsätzlich für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren auszuübende Tätigkeit nicht in einem anderen Teil der EGO aufgeführt ist, gilt.

WasDennNun:
Man landet immer in Teil I wenn es keine passenden Abschnitt in dem anderem Teil gibt.

Spid:
Das ist in dieser Pauschalität nicht korrekt, weshalb ich in meiner Antwort die Einschränkung „grundsätzlich“ getroffen habe. Die Auffangfunktion der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist keine vollständige, sondern eingeschränkt, siehe Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Satz 2 EGO. In den allermeisten Fällen wird der dort geforderte Bezug gegeben oder zumindest konstruierbar sein, es gibt jedoch durchaus Einzelfälle, in denen das nicht der Fall ist.

onecaress:
Das bedeutet quasi, er wurde in Teil 1 eingruppiert, weil über Teil 2 und 3 keine genaue Zuordnung möglich ist?

Eine Höhergruppierung würde dann auch über die Merkmale von Teil 1 führen?

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