Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung
onecaress:
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich zur Eingruppierung. Mein Freund ist laut Arbeitsvertag in Entgeltgruppe 5 Stufe 3 Teil 1 der Entgeltordnung des TV-L eingruppiert wurden.
Bedeutet dies, das er über den "Teil 1 allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" eingruppiert wurde?
Er führt eigentlich keine Verwaltungsaufgaben aus.
Ich hoffe jemand kann helfen.
Liebe Grüße
Spid:
Das bedeutet, daß die Arbeitsvertragsparteien die Rechtsmeinung vertreten, daß er nach dem genannten Teil der EGO eingruppiert sei - der grundsätzlich für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren auszuübende Tätigkeit nicht in einem anderen Teil der EGO aufgeführt ist, gilt.
WasDennNun:
Man landet immer in Teil I wenn es keine passenden Abschnitt in dem anderem Teil gibt.
Spid:
Das ist in dieser Pauschalität nicht korrekt, weshalb ich in meiner Antwort die Einschränkung „grundsätzlich“ getroffen habe. Die Auffangfunktion der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale ist keine vollständige, sondern eingeschränkt, siehe Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 3 Satz 2 EGO. In den allermeisten Fällen wird der dort geforderte Bezug gegeben oder zumindest konstruierbar sein, es gibt jedoch durchaus Einzelfälle, in denen das nicht der Fall ist.
onecaress:
Das bedeutet quasi, er wurde in Teil 1 eingruppiert, weil über Teil 2 und 3 keine genaue Zuordnung möglich ist?
Eine Höhergruppierung würde dann auch über die Merkmale von Teil 1 führen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version