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Eingruppierung

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WasDennNun:

--- Zitat von: onecaress am 21.10.2019 11:27 ---Das bedeutet quasi, er wurde in Teil 1 eingruppiert, weil über Teil 2 und 3 keine genaue Zuordnung möglich ist?

--- End quote ---
Ja, wie zB Diplom Informatiker mit entsprechender Tätigkeiten auch über Teil 1 eingruppiert sind, da ihr Tätigkeiten keine Entsprechung in den anderen Teilen haben.

--- Zitat ---Eine Höhergruppierung würde dann auch über die Merkmale von Teil 1 führen?

--- End quote ---
Wenn die geänderten auszuübenden Tätigkeiten dort angesiedelt sind, ja.

Spid:
TB werden nicht eingruppiert, sie sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert. Für eine Höhergruppierung ist es völlig unbeachtlich, nach welchen Tätigkeitsmerkmalen die derzeitige Eingruppierung erfolgt. Wenn er Aufgaben eines Apothekers übertragen bekommt, ist er entsprechend der Tätigkeitsmerkmale des Teil II Abschnitt 2.1 eingruppiert - und damit aus der jetzigen E5 höhergruppiert.

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