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Verlagerung der Arbeitsaufgaben

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NeulingÖD:
Guten Morgen an Alle  :)

Ich bin angestellt in einer Landesbehörde. Nun ist es so, dass in unserem Bereich schon länger das Gerücht kursiert, dass unsere Aufgaben evtl. einem anderen Ministerium unterstellt werden sollen und wir dadruch auch die Landesbehörde wechseln müssten. In wie weit besteht denn die Möglichkeit, wenn die Aufgaben mit Personal übergeben werden, trotzdem in der jetzigen Behörde bleiben zu können? Hat man überhaupt eine Möglichkeit sich "zu wehren"? Oder ginge es nur über die Bewerbung in einen anderen Fachbereich?

WasDennNun:
Kommt auf den Arbeitsvertrag an.
In der Regel kann der AG sein Direktionsrecht ausüben, sofern die Tätigkeiten innerhalb der gleichen EG sind.
Und ein Wechsel der Landesbehörde ist ja kein Wechsel des AGs.

Laemat:
Sollt ihr denn umziehen oder werden nur die Klingelschilder gewechselt?

Es soll ja Bundesbehörden geben die seit zig Jahren reformiert werden und am Ende nur neues Briefpapier bei raus kommt.

NeulingÖD:
Ja also das es kein AG-Wechsel ist, weiß ich :)
Es sind bisher, wie gesagt, nur Spekulationen, aber man macht sich eben so seine Gedanken. Wenn dann würde es tatsächlich darum gehen, dass die Aufgabe einer anderen Behörde zugeordnet wird. Ich möchte aber gern in meiner Behörde bleiben und vor allem auch (privat) nicht umziehen müssen o. ä. In meinem AV ist eigentlich auch mein Arbeitsort festgeschrieben.

Spid:
Sofern einer der Tarifverträge des öD auf Dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bist Du aus dienstlichen Gründen stets versetzbar.

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