Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Verlagerung der Arbeitsaufgaben
nichts_tun:
Sofern das Land dein Arbeitgeber ist, steht es in dessen Ermessen, dich, wie ausgeführt, aus dienstlichen Gründen landesweit zu versetzen.
Spid:
Und darüber hinaus! Schließlich unterhalten die Länder ja z.B. auch Dienststellen in Berlin und Brüssel...
TV-Ler:
--- Zitat von: Spid am 21.10.2019 14:25 ---Und darüber hinaus! Schließlich unterhalten die Länder ja z.B. auch Dienststellen in Berlin und Brüssel...
--- End quote ---
Sind die Landesvertretungen in Brüssel nicht sogar exterritorial?
Dann fiele es noch unter "landesweit".
Spid:
Nein. Das ist in Bezug auf Auslandsvertretungen ein weit verbreiteter Irrglaube.
Lars73:
Wobei die Vertretungen der Bundesländer nicht einmal diplomatischen Schutz genießen. Sie sind völkerrechtlich nichts anders zu bewerten wie die Büros von Verbänden etc.
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