Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Verlagerung der Arbeitsaufgaben

<< < (2/2)

nichts_tun:
Sofern das Land dein Arbeitgeber ist, steht es in dessen Ermessen, dich, wie ausgeführt, aus dienstlichen Gründen landesweit zu versetzen.

Spid:
Und darüber hinaus! Schließlich unterhalten die Länder ja z.B. auch Dienststellen in Berlin und Brüssel...

TV-Ler:

--- Zitat von: Spid am 21.10.2019 14:25 ---Und darüber hinaus! Schließlich unterhalten die Länder ja z.B. auch Dienststellen in Berlin und Brüssel...

--- End quote ---
Sind die Landesvertretungen in Brüssel nicht sogar exterritorial?
Dann fiele es noch unter "landesweit".

Spid:
Nein. Das ist in Bezug auf Auslandsvertretungen ein weit verbreiteter Irrglaube.

Lars73:
Wobei die Vertretungen der Bundesländer nicht einmal diplomatischen Schutz genießen. Sie sind völkerrechtlich nichts anders zu bewerten wie die Büros von Verbänden etc.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version