Man nehme folgenden Fall an: Bis zum 30.11.2019 besteht ein Arbeitsverhältnis zu einer AöR des Landes NRW, das dem TV-L unterliegt. Entgeltzahlungen usw. werden durch das LBV abgewickelt. Zum 01.12. soll ein Arbeitsverhältnis zu einer Hochschule des Landes NRW angetreten werden, das auch dem TV-L unterliegt und demnach auch vom LBV abgewickelt wird.
Anspruch auf die Jahressonderzahlung gilt ja nur für den Arbeitgeber, bei dem am 01.12. ein Arbeitsverhältnis besteht und nur anteilig für die Monate, in denen das Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Frage: Wird hier die Jahressonderzahlung für das ganze Jahr fällig, da auch vor dem 01.12. ein Arbeitsverhältnis mit dem Land NRW bestanden hat, oder nur für den 01.12.? Anders gefragt: Ist hier das Dienstverhältnis mit dem Land NRW relevant? Oder nur mit der jeweiligen Dienststelle? Bei relevanten Gerichtsentscheidungen ging es meist um Wechsel in ein anderes Bundesland.
Schon jetzt vielen Dank für Einschätzungen oder Feedback!