Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

§ 34 TVöD - Praktische Unkündigkeit

<< < (2/2)

Spid:
Zugang

sbr:
Zumal der §34 auch keine Unkündbarkeit beinhaltet. Er legt lediglich die Hürde höher, da er eine ordentliche Kündigung ausschließt. Eine außerordentliche Kündigung nach §626 Abs. 1 BGB ist nach wie vor möglich.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version