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§ 34 TVöD - Praktische Unkündigkeit
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Zumal der §34 auch keine Unkündbarkeit beinhaltet. Er legt lediglich die Hürde höher, da er eine ordentliche Kündigung ausschließt. Eine außerordentliche Kündigung nach §626 Abs. 1 BGB ist nach wie vor möglich.
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