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Befristete Stellen tauchen nicht im Haushalts-/Stellenplan auf?
maiklewa:
Hallo,
ist es tatsächlich so, dass befristete Stellen im Haushalts- und, oder Stellenplan nicht auftauchen (müssen)?
Welche Grundlage gibt es dafür?
Danke und Grüße
Lars73:
Im Haushalts muss das Geld dafür Verfügbar sein (einschließlich der Möglichkeit die Vertragslaufzeit abzudecken). Eine Stelle im Stellenplan ist nicht erforderlich.
Diese ist nur für Dauerverträge erforderlich, weil man damit ja eine sehr lange Bindung eingeht.
Ist alles im Haushaltsrecht geregelt bzw. ergibt sich aus der Anwendung der entsprechenden Regelungen.
Caesar42:
Befristete Stellen im Stellenplan aufzunehmen wäre auch nicht besonders praktikabel. Oftmals tritt dieser Fall erst im Laufe des Jahres auf (Elternzeit-/Krankheitsvertretung). Und da der Stellenplan Teil des HH-Plans ist, müsste das zuständige Gremium jedes Mal den HH-Plan ändern...
Caesar42:
P.S. Grundlage wäre die jeweilige Gemeineordnung bzw. in Nds. die NkomVG
nichts_tun:
--- Zitat von: Caesar42 am 23.10.2019 13:12 ---Oftmals tritt dieser Fall erst im Laufe des Jahres auf (Elternzeit-/Krankheitsvertretung).
--- End quote ---
Dafür bedarf es keiner Stelle, sondern es wird eine Person vertretungsweise eingestellt. Die Besetzung ändert sich, nicht der Stellenplan als solcher.
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