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Befristete Stellen tauchen nicht im Haushalts-/Stellenplan auf?
Stefl:
Die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat mit dem Stellenplan im Grunde überhaupt nichts zu tun. Aufgrund der Angaben im Stellenplan kann i. d. R. nicht auf den Inhalt von Arbeitsverträgen geschlossen werden.
Sofern Stellen generell wegfallen, findet man im Stellenplan häufig einen kw-Vermerk (künftig wegfallen).
--- Zitat von: Lars73 am 23.10.2019 11:44 ---Ist alles im Haushaltsrecht geregelt bzw. ergibt sich aus der Anwendung der entsprechenden Regelungen.
--- End quote ---
Könntest du dazu detailliertere Angaben machen? Interessiert mich! Im Umkehrschluss würde das doch bedeuten, dass ich alle Stellen befriste und somit keinen Stellenplan benötige??
Mask:
In Hessen zum Beispiel aus 49 LHO.
„Tarifbeschäftigte in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen dürfen nur eingestellt werden, soweit in der Stellenübersicht freie Stellen der in Betracht kommenden Laufbahngruppe zur Verfügung stehen.“
Heisst im Umkehrschluss, bei befristeten AVs ist keine Planstelle nötig.
Theoretisch könnte ich alle meine Tarifstellen befristen, dann bräuchte ich nur noch für meine Beamten einen Stellenplan aber 1) werde ich da Probleme mit dem TzBfG bekommen und 2) keine Mitarbeiter finden 🤔
BeamterBR:
In Mecklenburg-Vorpommern gilt im kommunalen Bereich §4a GemHVO-Doppik M-V. Dort sind Stellen über eine Befristung von 6 Monaten im Stellenplan auszuweisen. Darunter müssen nur die Personalkostenansätze vorhanden sein.
Skedee Wedee:
Baden-Württemberg: § 5 GemHVO
(1) Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer auszuweisen...
Wastelandwarrior:
Brandenburg KomHKV
§ 9
Stellenplan
Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen. ...
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