In Hessen zum Beispiel aus 49 LHO.
„Tarifbeschäftigte in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen dürfen nur eingestellt werden, soweit in der Stellenübersicht freie Stellen der in Betracht kommenden Laufbahngruppe zur Verfügung stehen.“
Heisst im Umkehrschluss, bei befristeten AVs ist keine Planstelle nötig.
Theoretisch könnte ich alle meine Tarifstellen befristen, dann bräuchte ich nur noch für meine Beamten einen Stellenplan aber 1) werde ich da Probleme mit dem TzBfG bekommen und 2) keine Mitarbeiter finden 🤔