Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Vorranginge Mitwirkung der Personalrates
Michaela Jung:
Unser Personalrat (Kommune) soll der Neu-Einstellung eines Beamten zustimmen. Nun hat das Personalamt ZUERST die Zustimmung des Gemeinderates eingeholt und dann den Personalrat um Zustimmung ersucht. Wir halten das für einen Verfahrensfehler. Was meint Ihr? (Die Vorlage an den Gemeinderat wurde 5! Wochen vor der dortigen Sitzung erstellt. In dieser ganzen Zeit hat der Personalrat keinerlei Hinweis darauf erhalten.)
Lars73:
Erst muss sich die Dienststelle eine Meinung bilden. Wenn dafür die Zustimmung des Gemeinderates nötig ist spricht nichts dagegen diesen vorher zu beteiligen. Worin soll den der Verfahrensfehler bestehen?
Michaela Jung:
Bisher wurde IMMER zuerst der Personalrat um Zustimmung gefragt. Lt. LPVG ist die Maßnahme Zustimmungspflichtig. Auch hat der Personalrat keine Möglichkeit zu einer Teilnahme an einem Vorstellungsgesprächs erhalten, dieses hat aber im Gemeinderat stattgefunden.
Spid:
Das beantwortet nicht die Frage von @Lars73. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Der Gemeinderat ist Bestandteil des AG und dessen Zustimmung Bestandteil der Meinungsbildung des AG. Ihr als PR seid doch jetzt und somit vor der Einstellung, der Ihr zustimmen sollt, zeitgerecht beteiligt worden. Wo also soll jenseits Deiner unbeachtlichen Gefühlchen ein Verfahrensfehler vorliegen?
Lars73:
Ich sehe kein Verstoß gegen eure Rechte. Wenn die Dienststelle euch nicht am Vorstellungsgespräch teilnehmen lässt muss man halt nervig viele Informationen erfragen. Die Strategie klappt aber nur wenn es tatsächlich einebAuswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern basierend auf dem Gespräch gab.
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