Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Kommt zumindest auf das Bundesland an.
Yep, zum Beispiel in Schleswig-Holstein hat der Personalrat gemäß § 49, Abs. 4 MBG einen Anspruch auf Teilnahem an Vorstellungsgesprächen!
Ich erkenne in der Regelung keinen Anspruch.
Hm, nach kurzer Recherche musste ich feststellen, dass es tatsächlich keinen rechtlichen Anspruch des PR auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zu geben scheint...
Allerdings kann ich aus meiner nunmehr 33 jährigen Tätigkeit im öD in Schleswig-Holstein, meiner ~25 jährigen Tätigkeit als Personalrätin sowie ~ einem Dutzend eigener Vorstellungsgespräche ableiten, dass zumindest in Schleswig-Holstein den Personalräten das Recht auf Teilnahme an Vorstellungsgesprächen zugestanden wird und dass die "kann-Vorschrift" aus § 49, Abs. 4 MBG Schl.-H. ("An Vorstellungsgesprächen und Auswahlverfahren sowie an Prüfungen und Eignungsfeststellungen, die eine Dienststelle von den Beschäftigten ihres Bereiches oder von Personen, die sich um Einstellung bewerben, abnimmt, sowie an der Auswertung von Tests dieser Personen
kann ein Mitglied des für diesen Bereich zuständigen Personalrates beratend teilnehmen.") so ausgelegt wird, als
könne der Personalrat entscheiden, ob er an einem Vorstellungsgespräch teilnimmt, oder nicht...