Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Ole:
Hallo,
eine Mitarbeiterin hat vom 01.01.19 bis 30.06.19 in einer Gemeinde (TVÖD) gearbeitet (Sachgebiet Steuern).
Bei uns hat sie im gleichen Sachgebiet zum 01.09.19 (TVÖD) angefangen. Ist die Zeit der Unterbrechung unschädlich? MUSS der AG ihr die Zeit vom vorherigen Arbeitgeber auf die Stufenlaufzeit anerkennen oder KANN er es? § 16 Abs. 2a TVÖD sagt KANN... und es handelt sich hier um ein halbes Jahr, nicht um ein ganzes Jahr... :o
Spid:
Handelt es sich um unterschiedliche Arbeitgeber?
Ole:
Einmal Gemeinde und einmal Stadt - unterschiedliche Arbeitgeber mit selbem Tarifvertrag
Spid:
Dann ist der §17 Abs. 3 doch ohnehin in jedweder Hinsicht unbeachtlich. Es handelt sich um eine Einstellung. Für §16 Abs. 2a fehlt es an der unmittelbaren Einstellung im Anschluss.
Ole:
also das heißt, das die 2 Monate (01.07.19-31.08.19) keine unschädlichen Unterbrechungen darstellen und ich muss ihr die Zeit nicht anerkennen?
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