Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD
Spid:
Wieso denn „Unterbrechung“? Es wird ein völlig neues Arbeitsverhältnis zu einem neuen AG begründet, der mit dem alten absolut nichts zu tun hat.
Ole:
ich dachte, weil beide dem TVÖD unterliegen. Siehe auch § 34 Abs. 3 Satz 3 TVÖD
Spid:
Der ist nur relevant für §22 Abs. 3 und §23 Abs. 2.
Ole:
Also muss ich das halbe Jahr nicht anerkennen und kann die Mitarbeiterin in Stufe 1 einstellen?
Spid:
Wenn ansonsten keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, ist das zutreffend.
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