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Unterbrechung § 17 Abs.3 TVÖD

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Spid:
Wieso denn „Unterbrechung“? Es wird ein völlig neues Arbeitsverhältnis zu einem neuen AG begründet, der mit dem alten absolut nichts zu tun hat.

Ole:
ich dachte, weil beide dem TVÖD unterliegen. Siehe auch § 34 Abs. 3 Satz 3 TVÖD

Spid:
Der ist nur relevant für §22 Abs. 3 und §23 Abs. 2.

Ole:
Also muss ich das halbe Jahr nicht anerkennen und kann die Mitarbeiterin in Stufe 1 einstellen?

Spid:
Wenn ansonsten keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt, ist das zutreffend.

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