Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaub und Stundenkontoausgleich
Spid:
Aus der Verteilung der Arbeitszeit auf 4 Tage ergeben sich im Kalenderjahr
24 Tage Erholungsurlaub
4 Tage Zusatzurlaub §208 SGB IX
Der Zusatzurlaub nach §27 Abs. 2 TV-L beträgt 3 Tage im Kalenderjahr.
Die Arbeitsunfähigkeit berührt weder den Erholungsurlaub noch den Zusatzurlaub nach §208 SGB IX. Da Zusatzurlaub nach §27 Abs. 2f. TV-L an den Anspruch auf die entsprechende Zulage geknüpft ist und dieser nur für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung, können im beschriebenen Sachverhalt im Jahr mit der Arbeitsunfähigkeit die Voraussetzungen des §27 Abs. 2f. TV-L nicht erfüllt sein, Zusatzurlaub nach dieser Norm steht nicht zu. Für die Dauer der Entgeltfortzahlung sind die dienstplanmäßig zu leistenden Arbeitsstunden zu vergüten/gutzuschreiben. Zeiten des Krankengeldbezugs wirken sich weder positiv noch negativ aus. Weitere Regelungen können sich aus der Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Arbeitszeitkonto ergeben. In Unkenntnis dieser kann derlei nicht beurteilt werden.
Capo:
Wie kann den jemand der Vollzeit Arbeitet, (40 Std.) Woche auf vier Tage verteilt noch 5,75 Überstunden machen? Dann hätte er doch mehr wie 10 Std. pro Tag, oder habt ihr eine Ausnahmegenehmigung.
Novus:
Wir haben eine Ausnahmegenemigung im Zuge der Unterbringung von Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, bzw. teilw. geschlossener Unterbringung.
Der Schichtdienst sieht 10 Stundenschichen vor - außerdem fallen Stunden durch Rufbereitschaften an, Sonntagsstunden werden mit Zeitzuschlägen aufgestockt, ebenso Nachtstunden. Damit wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erhöht um Stunden aufzubauen.
Bedeutet das, dass während dem Bezug von Krankengeld die "Überstundenfreien Tage" sozusagen verfallen, da es weder pos. noch neg. Folgen haben kann?
EDIT: Der Urlaub bleibt, bis zu 15 Monate, erhalten und die Stunden werden so weitergerechnet wie bisher?
Capo:
Nein an der Aussage von Spid ändert sich dadurch nichts.
Capo:
Der TB kann während des Krankengeldes keine Überstunden leisten oder nehmen auch Urlaub für "Betriebsferien" können ihm meiner Meinung nach nicht Angerechnet werden.
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