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Eingruppierung / Gehalt Lehrer Gymnasium NRW nach dem Referendariat

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intheend:
Liebes Forum,

trotz abgeschlossenem Studium + Referendariat bin ich offenbar nicht fähig, selbstständig herauszufinden, mit welchem Gehalt ich nun für eine befristete Anstellung als Vertretungslehrer in NRW rechnen darf.

1) Da ich auf oeffentlicher-dienst.info zwar den Entgeltrechner (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2019) finden konnte, aber keine Infos dazu, welche Gruppe anzuwenden ist, habe ich weiter recherchiert und bin auf einen Artikel bei lehrcare (https://www.lehrcare.de/blog/entgelte-der-lehrkraefte-im-oeffentlichen-dienst/) gestoßen. Demnach müssten Lehrer an Gymnasien mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen in Entgeltgruppe 13 Z eingruppiert werden. Ist das richtig?

2) Zurück im Entgeltrechner kann ich jedoch nur E13 auswählen sowie aus einer Liste von 23 Zulagen - wobei ich keine Ahnung habe, welche davon die richtige ist. Und es war mir trotz intensiver Recherche nicht möglich, dies herauszufinden. Ich hatte gehofft, in der Entgeltordnung (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr10-anlage-a.pdf schlau zu werden, aber erstaunlicherweise ist hierin zu Lehrkräften an öffentlichen Schulen gar nichts zu finden. Ich habe mich kurz gefragt, ob der lehrcare Artikel vielleicht veraltet ist, weil er von 2018 ist, aber auch im Entgeltrechner von 2018 gibt es kein 13 Z, sondern nur die Liste mit den Zulagen. Welche Zulage ist die richtige?

3) Zur Stufe ist bei lehrcare nur zu lesen: "Zeiten einer „einschlägigen Berufserfahrung“ sind bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen". Dabei habe ich mich gefragt, ob mein Referendariat wohl als "einschlägige Berufserfahrung" zählt, dazu aber bei lehrcare nichts gefunden. In einigen Forenbeiträgen, u.a. bei schoolissimo (http://schoolissimo.de/forum/viewtopic.php?f=6&t=26472) wurde gesagt, dass das Referendariat mit 6 Monaten berücksichtigt wird. Somit würde man dann zunächst in Stufe 1 und nach 6 Monaten in Stufe 2 eingruppiert. Verlässlichere Informationen dazu konnte ich jedoch nicht finden. Wisst ihr dazu mehr?

4) Nun habe ich auch noch vor dem Referendariat 2 Monate lang als Vertretungslehrer gearbeitet. Wird mir das auch angerechnet? Der Beitrag bei schoolissimo deutet an, dass nur Tätigkeiten NACH dem Referendariat berücksichtigt werden. Aber auch hierzu konnte ich keine verlässlichen Informationen finden. Wisst ihr mehr?

5) Interessanterweise habe ich für meine Vertretungstätigkeit im Jahr 2018 (also vor dem Referendariat) nach der Bezügemitteilung bereits E13 auf Stufe2 mit 4075,76 EUR bekommen, obwohl ich nur meinen Master und sonst keinerlei Berufserfahrung vorweisen konnte! Haben die da womöglich einen Fehler gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael

TV-Ler:

--- Zitat von: intheend am 24.10.2019 23:51 ---Ich hatte gehofft, in der Entgeltordnung (https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr10-anlage-a.pdf schlau zu werden, aber erstaunlicherweise ist hierin zu Lehrkräften an öffentlichen Schulen gar nichts zu finden.

--- End quote ---
Originalquellen sind irgendwelchen Seiten im Internet vorzuziehen:
https://www.tdl-online.de/entgeltordnung-lehrkraefte.html

calmac:
GymGe --> E13.

Für das Ref werden 6 Monate gutgeschrieben, so dass man nach einem halben Jahr in Stufe 2 aufsteigen soll.

intheend:

--- Zitat von: TV-Ler am 25.10.2019 07:07 ---Originalquellen sind irgendwelchen Seiten im Internet vorzuziehen:
https://www.tdl-online.de/entgeltordnung-lehrkraefte.html

--- End quote ---
Danke, hatte ich nicht gefunden.

Verstehe ich "Anlage zum TV EntgO-L" S.5 dann richtig, dass ich als Tarifbeschäftigter eine Zulage in derselben Höhe bekomme, wie ich sie als Beamter bekommen würde?
Im Beamtenverhältnis bekäme ich ja A13 + Zulage (siehe https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/BesoldungEntgelt/Seiteneinstieg.pdf). Oder bekommt man die Zulage erst nach der Probezeit?
Ich muss also auf E13 noch die Zulage mit 95,93 EUR draufrechnen. Oder verstehe ich das falsch?

calmac:
Falsch.

Es gibt E13 und das war's. Nix mehr, nix weniger.

Mögliche Zuschläge für Beamte haben gar keine Relevanz für tarifbeschäftigte Lehrer.

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