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Eingruppierung / Gehalt Lehrer Gymnasium NRW nach dem Referendariat

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Spid:
Es ist zwar zutreffend, daß im genannten Fall keine Zulage zusteht, weil die Zulage nach §47 lit. c) LBesG NW den Ausnahmetatbestand des Abschnitt 1 Abs. 4 Satz 2 lit. a der Anlage zum TV EntgO-L erfüllt. Deine verwirrten Ausführungen, die u.a. ein erschütterndes Unverständnis für den Unterschied zwischen Zulage und Zuschlag offenbaren, lassen jedoch völlig außer Acht, daß Zulagen für beamtete Lehrkräfte tarifbeschäftigten Lehrkräften des Abschnitt 1 der Anlage zum TV EntgO-L grundsätzlich als Entgeltgruppenzulage zustehen, siehe Abschnitt 1 Abs. 4 Satz 1 der Anlage zum TV EntgO-L. Besinne Dich doch besser auf Deine Kernkompetenzen - so Du welche hast.

calmac:
Meine Antwort bezog such speziell auf dem Fall des Threaderstellers, da er/sie durch die Unmenge an Informationen nicht damit klarkam. Vielleicht hätte ich spezifizieren müssen, dass ich mich auf die Strukturzulage und mögliche Familienzuschläge bezog.

Ich bedanke mich jedoch recht herzlich dafür, dass für die Tätigkeiten als Fachleiter / stellv. Schulleiter, Nichterfüllerzulage usw. usf. (die für den Threadersteller/in am Anfang seiner/ihrer Karriere unbedingt von Nöten sind) ebenfalls für alle Lehrkräfte hier präzise dargestellt worden sind.  8) :)

intheend:

--- Zitat von: Spid am 26.10.2019 16:22 ---Es ist zwar zutreffend, daß im genannten Fall keine Zulage zusteht, weil die Zulage nach §47 lit. c) LBesG NW den Ausnahmetatbestand des Abschnitt 1 Abs. 4 Satz 2 lit. a der Anlage zum TV EntgO-L erfüllt. ...

--- End quote ---
Es gibt die Zulage also nicht, weil es eine Zulage ist, "die unabhängig davon zustehen [kann], ob die Beamtin oder der Beamte als Lehrkraft tätig ist"? Weil es dieselbe Strukturzulage auch in manchen anderen Fällen gibt, z.B. für Polizeivollzugsbeamte?
Wer soll denn da noch durchblicken...  ???

Das heißt, ich werde dann wohl nach dem Referendariat erstmal schlechter bezahlt werden als (irrtümlicherweise) vor dem Referendariat. Und das einzige, was ich durch mein bestandenes Ref tariflich betrachtet gewonnen habe, ist ein halbes Jahr an Erfahrung. Davon abgesehen bekommt man das gleiche wie vor dem Ref auch. Das ist doch ein Witz...

calmac:
Vor dem Ref galt E13 mit den verlängerten Stundenlaufzeiten, so dass man 5 Jahre in Stufe 2 benötigt, in Stufe 3 zu kommen. (Nichterfüller)

Jetzt gilt Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, die (nach dem Ref) nach einem halben Jahr in Stufe 1 erreicht werden.

Ja, es ist äußert ungerecht. Als Erfüller kann man auch befördert werden ... also lohnt sich so halb.

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