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Höhergruppierung innerhalb eg 9
Lars73:
Ein Wechsel einer Fallgruppe kann immer noch stattfinden ;-) hat aber nicht mehr die Auswirkungen wie in der früheren E9.
Um Exakter zu sein:
Falls in 2018 ein Wechsel der Fallgruppe stattfand und der Arbeitgeber dies nun merkt hätte es keine Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit. (Es sei denn es führt zur direkten Höherstufung.)
Spid:
Ein Wechsel der Fallgruppe kann zwar immer noch stattfinden, jedoch nicht mehr in der E9.
nichts_tun:
Prinzipiell könnte allerdings ein Fallgruppenwechsel zum 01.12.2018 innerhalb der damaligen EG 9 Auswirkungen auf die heutige Entgeltgruppe 9a oder 9b haben...
Spid:
Allerdings. In der Sachverhaltsschilderung fehlt es jedoch an jedweder Schilderung eines Sachverhalts, der einen solchen zum genannten Zeitpunkt hätte bewirken können.
nichts_tun:
Ich weiß. Ich wollte mich nur kurz in eure Diskussion einmischen.
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